Terms of Use
ARTESCA-Lizenz- unddSupportbedingungenn
Gültig ab: 7. Februar 2025
ARTESCA OVA
Terms of Use
Software-Lizenz
Alle Software (Software), die in einem Bestellformular (Bestellung) angegeben ist, das in Papierform oder auf elektronischem Wege zur Verfügung gestellt werden kann und das entweder (a) von einem autorisierten Vertriebspartner (Vertriebspartner) im Namen von Scality (Lizenzgeber) oder vom Lizenzgeber und (b) von der Partei, die zur Nutzung der Software berechtigt ist (Lizenznehmer), ausgeführt wird, wird gemäß der Bestellung und diesen ARTESCA-Lizenz- und Supportbedingungen lizenziert (und nicht verkauft). Vertriebspartner müssen vom Lizenzgeber autorisiert sein, die Software zu vertreiben, damit diese Lizenz gültig ist. Eine Bestellung kann Preise und Volumen/Metriken der lizenzierten Software festlegen, darf aber die ARTESCA Lizenz- und Supportbedingungen nicht ändern, es sei denn, die Bestellung besagt ausdrücklich, dass die Bestellbedingungen die ARTESCA Lizenz- und Supportbedingungen ersetzen, und eine solche Bestimmung ist vom Lizenzgeber separat unterzeichnet. Der Lizenzgeber ist Eigentümer und behält das ausschließliche Recht, den Titel und das Interesse, einschließlich der geistigen Eigentumsrechte, an der Software und der Softwaredokumentation, und die gesamte Software und Softwaredokumentation sowie die davon angefertigten Kopien werden lizenziert, nicht verkauft.
Lizenztypen
Die Software kann als freie Lizenz oder als kommerzielle Lizenz lizenziert werden. Eine Freie Lizenz unterliegt den besonderen Bedingungen im Abschnitt "BEDINGUNGEN FÜR FREIE LIZENZEN" unten. Eine kommerzielle Lizenz ist eine kostenpflichtige Lizenz zur Nutzung der Software für einen bestimmten Zeitraum oder für eine bestimmte nutzbare Speicherkapazität oder beides, wie in der Bestellung angegeben.
Lizenzbedingungen
Sofern der Lizenznehmer nicht gegen die ARTESCA-Lizenz- und Supportbedingungen oder die Bestellung verstößt und der Lizenzgeber die ARTESCA-Lizenz- und Supportbedingungen und/oder die Bestellung nicht kündigt, gewährt der Lizenzgeber dem Lizenznehmer eine weltweite, beschränkte, nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Lizenz zur Nutzung der Objektcode-Version der Software für die auf dem Bestellformular angegebene nutzbare Speicherkapazität (wenn in der Bestellung keine bestimmte Speichermenge angegeben ist, beträgt die Speichergrenze ein Terabyte) an dem/den auf der Bestellung angegebenen Ort(en).
Der Lizenznehmer ist außerdem berechtigt, die gesamte vom Lizenzgeber zur Verfügung gestellte Softwaredokumentation ausschließlich in Verbindung mit der oben genehmigten Nutzung der Software zu verwenden und interne Kopien davon anzufertigen. Der Lizenznehmer ist berechtigt, interne Kopien der Software ausschließlich zu Sicherungs- und Wiederherstellungszwecken anzufertigen, darf diese Kopien der Software jedoch nicht für die Live- oder Produktionsnutzung oder für eine direkte oder indirekte Nutzung der Software verwenden, die sich in der Live- oder Produktionsnutzung befindet oder ihrem endgültigen oder beabsichtigten oder umsatzgenerierenden Zweck dient (Produktionsnutzung).
Die "nutzbare Speicherkapazität" wird berechnet, indem die gesamte Rohkapazität, die für die Speicherung von Daten verwendet wird (d.h. die Gesamtkapazität der Festplatten, die für die Speicherung von Daten verwendet werden), durch das Datenschutz-Overhead-Verhältnis geteilt wird, das für den Schutz der Daten auf dieser Hardware gemäß der beigefügten Formel erforderlich ist:
Nutzbare Speicherkapazität = (Rohspeicher, der für die Speicherung von Daten verwendet wird) / (Datenschutz-Overhead-Verhältnis).
Zum Beispiel für einen Speicher mit 120 Festplatten von 20 TB und ARC 9+3 :
- die Rohkapazität beträgt 120*20=2400TB
- Datenschutz-Gemeinkosten = 12/9 = 1,33
- nutzbare Speicherkapazität = 2400/1,33 = 1800TB
Der Lizenznehmer darf die Software nur auf Betriebssystemen verwenden, die auf der Website des Lizenzgebers unter www.scality.com als mit der Software kompatibel aufgeführt sind.
Kostenlose Lizenzbestimmungen und -bedingungen
Der Lizenzgeber kann das Recht gewähren, die Software für einen bestimmten Zeitraum (die "Testphase") ohne Gebühr zu nutzen. Der Testzeitraum beträgt dreißig (30) Tage, beginnend mit dem Tag der Installation der Software. Der Lizenzgeber kann die Bedingungen der kostenlosen Lizenz jederzeit ändern, einschließlich der vollständigen Beendigung der kostenlosen Lizenz. Der Lizenznehmer darf die Freie Lizenz im regulären Produktionsbetrieb nutzen, erkennt jedoch das Recht des Lizenzgebers an, die Freie Lizenz zum Ende des Testzeitraums zu kündigen.
Für den Fall, dass der Lizenznehmer die Software über den Testzeitraum hinaus weiter nutzt, behält sich der Lizenzgeber das Recht vor, dem Lizenznehmer eine Rechnung zu stellen. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, die Rechnung des Lizenzgebers innerhalb von dreißig (30) Tagen zu akzeptieren und zu bezahlen, basierend auf der maximal nutzbaren Speicherkapazität, die für die kostenlose Lizenz zur Verfügung gestellt wurde, und dem geltenden Scality-Listenpreis.
Der Lizenzgeber übernimmt keine Verpflichtung hinsichtlich des technischen Supports für den Lizenznehmer. Der Lizenzgeber kann nach eigenem Ermessen technischen Support anbieten.
Software von Drittanbietern
Der Lizenzgeber kann mit der Software Software von Dritten (Drittsoftware) vertreiben. Die Software von Dritten kann anderen Lizenzbedingungen unterliegen. In dem Umfang, in dem der Lizenzgeber das Recht hat, solche Drittsoftware zu vertreiben, gewährt der Lizenzgeber dem Lizenznehmer alle Rechte, die der Lizenzgeber an der Drittsoftware zur Verwendung in Verbindung mit der Software hat. Software von Drittanbietern, die nicht in das vom Lizenzgeber zur Verfügung gestellte ausführbare Software-Image eingebettet ist, ist keine "Software" im Sinne dieser ARTESCA Lizenz- und Supportbedingungen.
Beschränkungen
Mit Ausnahme des in diesen ARTESCA-Lizenz- und Supportbedingungen und einer Bestellung ausdrücklich lizenzierten Umfangs ist es dem Lizenznehmer nicht gestattet, die Software, die Softwaredokumentation oder die vertraulichen Informationen des Lizenzgebers (wie nachstehend definiert) direkt oder indirekt über Dritte zu vervielfältigen, zu modifizieren, zu übersetzen oder anderweitig davon abgeleitete Werke zu erstellen, zu vermieten, zu verleasen, zu verleihen oder anderweitig zu vertreiben, zu kopieren, zu dekompilieren, zu disassemblieren, zurückzuentwickeln oder zu versuchen, den Quellcode, die zugrunde liegenden Ideen, Prozesse oder Algorithmen mit rechtlichen oder technischen Mitteln gleich welcher Art zu rekonstruieren, zu identifizieren oder zu entdecken. Der Lizenzgeber behält sich alle Rechte an der Software, der Softwaredokumentation und den vertraulichen Informationen des Lizenzgebers vor, die nicht ausdrücklich hierin oder in einer Bestellung gewährt werden.
Andere Einschränkungen
Sofern in einer Bestellung nicht anders angegeben oder vom Lizenzgeber schriftlich genehmigt, darf der Lizenznehmer weder direkt noch indirekt durch oder mit einem anderen: (i) die Software an einen anderen als den in der ursprünglichen Bestellung angegebenen Ort zu verlagern; (ii) Merkmale, Funktionalitäten, Eigenschaften, Ergebnisse von Tests, Benchmarking- oder Vergleichsstudien der Software oder der Dokumentation zu veröffentlichen oder offenzulegen oder solche Ergebnisse oder Informationen für Softwareentwicklungsaktivitäten zu verwenden; (iii) in der Software oder der Dokumentation enthaltene Produktidentifizierungs-, Eigentums-, Urheberrechts- oder andere Hinweise zu entfernen; oder (iv) die Software auf einer anderen Hardware oder Systemumgebung als derjenigen zu verwenden, die auf der Website des Lizenzgebers unter www.scality.com als mit der Software kompatibel aufgeführt sind.
Aktualisierungen und Upgrades
Die Software umfasst Patches, Updates, Verbesserungen, Ergänzungen, Erweiterungen und andere Modifikationen, die dem Lizenznehmer später in dem Umfang zur Verfügung gestellt werden, der in einem entsprechenden Auftrag für Wartungs- und Supportleistungen für kommerzielle Lizenzen vorgesehen ist. Der Lizenzgeber verpflichtet sich nicht, Updates, Upgrades oder Support für kostenlose Lizenzen bereitzustellen. Sofern in einem Auftrag für Wartungs- und Supportleistungen nichts anderes vorgesehen ist, kann der Lizenzgeber beschließen, dass er eine bestimmte Version der Software, die auf der Grundlage einer kommerziellen Lizenz lizenziert wurde, nicht mehr unterstützt, wobei er den Lizenznehmer mindestens ein Jahr im Voraus darüber informiert. Die Annahme und Implementierung von Updates und/oder Upgrades, die vom Lizenzgeber zur Verfügung gestellt werden, sind obligatorisch und dürfen vom Lizenznehmer nicht verweigert werden.
Hinzufügen von Speicherkapazität
Der Lizenznehmer ist für die Gebühren (zu den Standardsätzen des Lizenzgebers, falls keine in einer Bestellung festgelegt sind) für die hinzugefügte nutzbare Speicherkapazität ab dem Datum der Hinzufügung verantwortlich, unabhängig davon, ob eine Bestellung durch den Lizenznehmer oder einen autorisierten Wiederverkäufer des Lizenzgebers erteilt wurde oder nicht. Der Lizenzgeber wird die auf dieser Grundlage fälligen Lizenzgebühren entsprechend "aufbessern" und dem Lizenznehmer bei Bedarf in Rechnung stellen.
Prüfung
Während der Laufzeit dieser ARTESCA Lizenz- und Supportbedingungen und aller anwendbaren Bestellungen und ein (1) Jahr danach, (a) führt der Lizenznehmer alle Bücher, Aufzeichnungen, Verträge und Konten, die sich auf seine Nutzung der Software, den Erhalt von Dienstleistungen und die allgemeine Einhaltung dieser ARTESCA Lizenz- und Supportbedingungen und der anwendbaren Bestellungen beziehen, und (b) hat der Lizenzgeber das Recht, auf eigene Kosten und unter angemessenen zeitlichen und örtlichen Bedingungen einige oder alle dieser Aufzeichnungen zu prüfen und zu kopieren; Der Lizenzgeber ist jedoch in keinem Fall berechtigt, mehr als zwei (2) Audits in einem Kalenderjahr durchzuführen. Wird bei einer solchen Prüfung ein Verstoß gegen die ARTESCA-Lizenz- und Supportbedingungen und die geltenden Aufträge oder eine Unterbezahlung von Beträgen durch den Lizenznehmer oder seine Mitarbeiter oder Vertreter festgestellt, muss der Lizenznehmer zusätzlich zu den anderen Rechten und Rechtsmitteln, die dem Lizenzgeber aufgrund eines solchen Verstoßes zur Verfügung stehen, die angemessenen Kosten für die Prüfung und das Kopieren an den Lizenzgeber zahlen. Der Lizenzgeber wird die aus einem solchen Audit gewonnenen Informationen ausschließlich dazu verwenden, die Einhaltung der ARTESCA-Lizenz- und Supportbedingungen und der geltenden Bestellungen durch den Lizenznehmer zu überprüfen und durchzusetzen, um etwaigen behördlichen Meldepflichten nachzukommen und für andere gesetzlich vorgeschriebene Zwecke.
Vertraulichkeit
Jede Vertragspartei erkennt an, dass sie Informationen vertraulicher, geschützter Art oder Geschäftsgeheimnisse, die von einer Vertragspartei (dem "Offenleger") der anderen Vertragspartei (dem "Empfänger") im Rahmen dieser ARTESCA-Lizenz- und Supportbedingungen und der geltenden Aufträge zur Verfügung gestellt werden, erhalten oder anderweitig Zugang zu ihnen haben kann, einschließlich der Informationen, die im Hinblick auf den Abschluss dieser ARTESCA-Lizenz- und Supportbedingungen und der entsprechenden Aufträge ausgetauscht werden (vertrauliche Informationen), der anderen Partei im Zusammenhang mit diesen ARTESCA-Lizenz- und Supportbedingungen und den entsprechenden Aufträgen, die im Eigentum des Offenlegenden verbleiben. Jede Partei erklärt sich damit einverstanden, dass vertrauliche Informationen, die sie von der anderen Partei erhalten hat: (a) nur in dem Maße verwendet werden, wie es zur Erreichung der Zwecke und Ziele dieser ARTESCA Lizenz- und Supportbedingungen und der anwendbaren Aufträge erforderlich ist; (b) ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Offenlegenden nicht an Dritte weitergegeben werden; (c) dürfen innerhalb der empfangenden Organisation nur auf einer "Need-to-know"-Basis an Personen weitergegeben werden, die über die Existenz dieser ARTESCA Lizenz- und Supportbedingungen und der anwendbaren Aufträge informiert wurden und sich mit deren Bedingungen einverstanden erklären; und (d) werden mindestens mit der gleichen Sorgfalt behandelt, mit der der Empfänger seine eigenen vertraulichen Informationen behandelt, keinesfalls jedoch mit weniger als einem angemessenen Maß an Sorgfalt. Der Empfänger wird den Offenleger unverzüglich über jede unbefugte Nutzung oder Offenlegung von vertraulichen Informationen informieren und mit dem Offenleger zusammenarbeiten und ihn in jeder angemessenen Weise unterstützen, um eine solche unbefugte Nutzung oder Offenlegung zu verhindern oder zu minimieren. Ungeachtet des Vorstehenden umfassen vertrauliche Informationen keine Informationen, die: (i) der Öffentlichkeit bekannt sind oder bekannt werden, ohne dass der Empfänger gegen die ARTESCA-Lizenz- und Supportbedingungen und die geltenden Aufträge verstößt; (ii) dem Empfänger zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits bekannt sind oder sich in seinem Besitz befinden; (iii) vom oder für den Empfänger unabhängig entwickelt wurden, wie aus den eigenen Akten und Aufzeichnungen des Empfängers hervorgeht; (iv) vom Empfänger rechtmäßig von einem Dritten erlangt wurden, der rechtmäßig im Besitz der Informationen war und das Recht hatte, diese offenzulegen; oder (v) die Parteien einvernehmlich schriftlich von den Bestimmungen dieser ARTESCA-Lizenz- und Supportbedingungen und den geltenden Aufträgen entbinden. Vertrauliche Informationen gelten nicht als öffentlich bekannt, nur weil sie ganz oder teilweise in allgemeinen Bekanntmachungen enthalten sind oder weil einzelne Merkmale und/oder Komponenten (oder die Kombination solcher Merkmale und Komponenten) der Öffentlichkeit bekannt sind oder werden. Eine Partei kann vertrauliche Informationen in dem begrenzten Umfang offenlegen, der erforderlich ist, um (a) der Anordnung eines Gerichts oder einer anderen staatlichen Stelle nachzukommen oder um die Anforderungen der Securities and Exchange Commission ("SEC") gemäß den von der SEC erlassenen Regeln und Vorschriften zu erfüllen, sowie gegenüber der New Yorker Börse und jeder anderen Aufsichtsbehörde, die mit der Verwaltung, Dies gilt unter der Voraussetzung, dass die Partei, die die Offenlegung gemäß der Anordnung vornimmt, zuvor die andere Partei schriftlich benachrichtigt und angemessene Anstrengungen unternommen hat, um eine Schutzanordnung zu erwirken oder auf andere Weise die Vertraulichkeit der offenzulegenden Informationen zu wahren; oder (b) um die Rechte einer Partei im Rahmen dieser ARTESCA-Lizenz- und Supportbedingungen und der geltenden Anordnungen geltend zu machen, einschließlich der Einreichung der gegebenenfalls erforderlichen Gerichtsunterlagen.
Garantien des Lizenzgebers; Rechtsmittel
In Bezug auf eine kommerzielle Lizenz sichert der Lizenzgeber zu und gewährleistet, dass die Software für einen Zeitraum von neunzig (90) Tagen nach Lieferung der Software an den Lizenznehmer gemäß diesen ARTESCA-Lizenz- und Supportbedingungen und anwendbaren Bestellungen in allen wesentlichen Punkten mit der Softwaredokumentation übereinstimmt, vorausgesetzt, dass diese Gewährleistung nicht für Fehler bei der Übereinstimmung mit der Softwaredokumentation gilt, soweit diese Fehler ganz oder teilweise entstehen, (a) einer nicht mit der Softwaredokumentation übereinstimmenden Nutzung der Software, (b) einer Änderung der Software durch den Lizenznehmer oder einen Dritten, (c) der Nichtannahme/Implementierung eines Updates/Upgrades durch den Lizenznehmer oder (d) einer Kombination der Software mit Software, Hardware oder anderer Technologie, die nicht vom Lizenzgeber gemäß diesen ARTESCA Lizenz- und Supportbedingungen und den anwendbaren Bestellungen zur Verfügung gestellt oder vom Lizenzgeber für die Zusammenarbeit mit der Software spezifiziert wurde. Bei allen Garantieansprüchen, die der Lizenznehmer während der Garantiezeit geltend macht, wird der Lizenzgeber alle wirtschaftlich vertretbaren Anstrengungen unternehmen, um derartige Mängel kostenlos zu beheben. Dies ist der einzige und ausschließliche Rechtsbehelf des Lizenznehmers bei einer Verletzung dieser Garantie, außer in dem Umfang, der in einer Bestellung vorgesehen ist. DER LIZENZGEBER GIBT KEINE ZUSICHERUNGEN ODER GARANTIEN IN BEZUG AUF KOSTENLOSE LIZENZEN.
Haftungsausschluss
MIT AUSNAHME DER AUSDRÜCKLICHEN GEWÄHRLEISTUNG IN DIESEN ARTESCA-LIZENZ- UND SUPPORTBEDINGUNGEN WERDEN DIE SOFTWARE UND ALLE ANDEREN MATERIALIEN (EINSCHLIESSLICH SOFTWARE VON DRITTANBIETERN) UND/ODER DIENSTLEISTUNGEN, DIE VOM LIZENZGEBER ZUR VERFÜGUNG GESTELLT WERDEN, OHNE MÄNGELGEWÄHR" UND MIT ALLEN FEHLERN" ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, UND DER LIZENZGEBER UND SEINE ZULIEFERER SCHLIESSEN AUSDRÜCKLICH ALLE ANDEREN GEWÄHRLEISTUNGEN JEGLICHER ART UND NATUR AUS, DER LIZENZGEBER UND SEINE LIEFERANTEN LEHNEN AUSDRÜCKLICH ALLE ANDEREN GARANTIEN JEGLICHER ART AB, SEI ES AUSDRÜCKLICH, STILLSCHWEIGEND ODER GESETZLICH, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF GARANTIEN FÜR DIE RUHE DES GENUSSES, DIE GENAUIGKEIT DER DATEN SOWIE GARANTIEN FÜR DIE MARKTGÄNGIGKEIT, DIE SYSTEMINTEGRATION, DIE EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK ODER DAS FEHLEN JEGLICHER MÄNGEL, SEIEN SIE LATENT ODER PATENT. DER LIZENZGEBER ÜBERNIMMT KEINE GEWÄHRLEISTUNG AUF DER GRUNDLAGE VON HANDELSBRÄUCHEN, HANDELSGEWOHNHEITEN ODER HANDELSKURSEN. DER LIZENZGEBER GARANTIERT NICHT, DASS DIE SOFTWARE ODER DIE DIENSTLEISTUNGEN, DIE IM RAHMEN DIESER ARTESCA-LIZENZ- UND SUPPORTBEDINGUNGEN BEREITGESTELLT WERDEN, DEN ANFORDERUNGEN DES LIZENZNEHMERS ENTSPRECHEN ODER DASS IHR BETRIEB UNUNTERBROCHEN ODER FEHLERFREI IST ODER DASS ALLE FEHLER BEHOBEN WERDEN.
Laufzeit und Beendigung
Diese ARTESCA-Lizenz- und Supportbedingungen treten an dem Tag in Kraft, an dem die erste Bestellung, die sich auf diese ARTESCA-Lizenz- und Supportbedingungen bezieht, von den Parteien ausgeführt wird, und enden, je nachdem, was früher eintritt, mit der unten beschriebenen Kündigung oder mit dem Ende der Laufzeit der letzten Bestellung. Eine Partei kann diese ARTESCA Lizenz- und Supportbedingungen und die entsprechenden Aufträge kündigen, wenn die andere Partei eine Verpflichtung aus diesen ARTESCA Lizenz- und Supportbedingungen und den entsprechenden Aufträgen wesentlich verletzt und diese Verletzung nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt einer schriftlichen Mitteilung über diese Verletzung durch die nicht verletzende Partei behebt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die nicht rechtzeitige Zahlung der Gebühren. Wenn diese ARTESCA Lizenz- und Supportbedingungen und die entsprechenden Aufträge von einer der Parteien gekündigt werden oder anderweitig auslaufen, dann (a) wird der Lizenznehmer innerhalb von zehn (10) Tagen nach dem Datum des Inkrafttretens der Kündigung bzw. des Ablaufs dem Lizenzgeber schriftlich bestätigen, dass die Software und alle anderen vertraulichen Informationen, die sich im Besitz des Lizenznehmers befinden, vernichtet wurden; (b) alle vom Lizenzgeber im Rahmen des betreffenden Auftrags gewährten Lizenzrechte erlöschen sofort mit dem Datum des Inkrafttretens der Kündigung bzw. des Ablaufs; (c) der Lizenznehmer zahlt unverzüglich alle unbezahlten Beträge, die im Rahmen des gekündigten oder abgelaufenen Auftrags aufgelaufen sind; (d) jede Partei gibt alle vertraulichen Informationen der anderen Partei, die sich in ihrem Besitz befinden, zurück oder vernichtet sie; und (e) der Lizenzgeber hat ab dem Datum des Inkrafttretens der Kündigung bzw. des Ablaufs keine weitere Verantwortung oder Haftung mehr im Rahmen dieses Auftrags. Ungeachtet des Vorstehenden kann eine Freie Lizenz jederzeit durch den Lizenzgeber mit einer Mitteilung (E-Mail genügt) an den Lizenznehmer gekündigt werden.
Überarbeitung der Lizenz- und Supportgebühren
Sofern in der Bestellung nicht anders angegeben, behält sich der Lizenzgeber das Recht vor, die ARTESCA-Lizenz- und Supportgebühren zu jedem Jahrestag mit einer maximalen Gebührenerhöhung von fünf Prozent (5%) zu revidieren, vorausgesetzt, dass der Lizenzgeber den Lizenznehmer mindestens dreißig (30) Tage vor dem besagten Jahrestag schriftlich über eine solche Revision informiert.
Entschädigung
In Bezug auf kommerzielle Lizenzen hat der Lizenzgeber den Lizenznehmer zu verteidigen, freizustellen und schadlos zu halten von allen Kosten und angemessenen Ausgaben (einschließlich angemessener Anwaltsgebühren), Schadensersatzansprüchen und Haftungen, die einem Dritten zugesprochen werden, wenn ein Dritter behauptet, dass die vom Lizenzgeber gelieferte Software ein zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der jeweiligen Bestellung erteiltes US-amerikanisches oder französisches Patent oder ein Urheberrecht oder ein Geschäftsgeheimnis nach den geltenden Gesetzen einer Gerichtsbarkeit in den Vereinigten Staaten oder in Frankreich verletzt oder sich zu eigen macht. Ungeachtet des Vorstehenden übernimmt der Lizenzgeber keine Verpflichtung oder Haftung, soweit die angebliche Rechtsverletzung aus (1) der Kombination, dem Betrieb oder der Verwendung der Software mit Produkten, Dienstleistungen, Informationen, Materialien, Technologien, Geschäftsmethoden oder -prozessen resultiert, die nicht vom Lizenzgeber bereitgestellt oder in der Softwaredokumentation angegeben wurden; (2) Änderungen an der Software, die nicht vom Lizenzgeber vorgenommen wurden; (3) Nichtnutzung von Updates der Software, die vom Lizenzgeber zur Verfügung gestellt wurden; (4) Missbrauch der Software oder Nutzung der Software in Abweichung von der Softwaredokumentation; oder (5) Verletzung der hierin enthaltenen Vertraulichkeitsbestimmungen (Umstände gemäß den vorstehenden Klauseln (1), (2), (3), (4) und (5), zusammen "Freistellungsverpflichtungen des Lizenznehmers"). Bei Auftreten eines Anspruchs, für den der Lizenzgeber eine Entschädigung schuldet oder schulden könnte, oder für den Fall, dass der Lizenzgeber einen solchen Anspruch für wahrscheinlich hält, kann der Lizenzgeber nach eigenem Ermessen (i) die Software in angemessener Weise modifizieren, so dass sie nicht mehr verletzend ist, oder funktional gleichwertige Software oder Dienstleistungen ersetzen; (ii) eine Lizenz für die entsprechenden geistigen Eigentumsrechte Dritter erwerben; oder (iii) diese ARTESCA Lizenz- und Supportbedingungen und die entsprechenden Bestellungen durch schriftliche Mitteilung an den Lizenznehmer kündigen und dem Lizenznehmer alle nicht genutzten, im Voraus bezahlten Lizenzgebühren für die zu diesem Zeitpunkt laufende(n) Bestelldauer(n) zurückerstatten. Die in diesem Abschnitt dargelegten Verpflichtungen stellen die gesamte Haftung des Lizenzgebers und das einzige Rechtsmittel des Lizenznehmers für jede tatsächliche oder angebliche Verletzung oder widerrechtliche Aneignung dar.
Der Lizenznehmer hält den Lizenzgeber schadlos und verteidigt ihn gegen alle Verluste, Ausgaben (einschließlich angemessener Anwaltskosten), Schäden und Verbindlichkeiten, die einem Dritten aufgrund eines Anspruchs eines Dritten aus oder in Verbindung mit den Freistellungsverpflichtungen des Lizenznehmers zuerkannt werden.
Jede Partei (als Entschädigungsempfänger) erklärt sich damit einverstanden, der anderen Partei (als Entschädigungsgeber) (a) eine unverzügliche schriftliche Benachrichtigung über einen solchen Anspruch zukommen zu lassen; (b) die alleinige Befugnis zu haben, die Verteidigung und/oder Beilegung eines solchen Anspruchs zu kontrollieren und zu leiten; und (c) auf Kosten des Entschädigungsgebers die Informationen und Unterstützung zu gewähren, die im Zusammenhang mit einer solchen Verteidigung und/oder Beilegung angemessenerweise angefordert werden können. Ungeachtet des Vorstehenden darf der Entschädigungspflichtige keine Ansprüche Dritter vergleichen, es sei denn, ein solcher Vergleich entbindet den Entschädigungsempfänger vollständig und für immer von diesen Ansprüchen oder der Entschädigungsempfänger erteilt seine vorherige schriftliche Zustimmung zu einem solchen Vergleich. Der Freistellungsempfänger kann sich auf eigene Kosten durch einen Anwalt seiner Wahl an der Verteidigung beteiligen. Um jeden Zweifel auszuschließen, stimmt der Lizenzgeber nicht zu und wird den Lizenznehmer in Bezug auf eine Freie Lizenz nicht entschädigen.
Grenze der Haftung
In Bezug auf kommerzielle Lizenzen haftet der Lizenzgeber gegenüber dem Lizenznehmer (oder einem verbundenen Unternehmen des Lizenznehmers) nur für den Betrag des tatsächlichen direkten Schadens des Lizenznehmers, der (in der Summe aller Ansprüche) den Betrag nicht übersteigen darf, den der Lizenznehmer an den Lizenzgeber für die speziell eingesetzte Software gezahlt hat, die die Haftung verursacht hat und Gegenstand des Anspruchs ist. Um Zweifel auszuschließen, haftet der Lizenzgeber nicht für Ansprüche, die sich aus der Nutzung einer Freien Lizenz durch den Lizenznehmer ergeben; das einzige und ausschließliche Rechtsmittel des Lizenznehmers bei Ansprüchen im Zusammenhang mit einer Freien Lizenz ist die Beendigung der Nutzung der unter der Freien Lizenz lizenzierten Software. In keinem Fall übersteigt die Gesamthaftung des Lizenzgebers für alle Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit einer einzelnen Bestellung ergeben, den Gesamtbetrag, den der Lizenznehmer im Rahmen dieser Bestellung für die zwölf (12) Monate vor dem Monat, in dem das haftungsbegründende Ereignis im Rahmen dieser Bestellung eingetreten ist, an den Lizenzgeber gezahlt hat. MIT AUSNAHME VON (A) VERLETZUNGEN DER VERPFLICHTUNGEN DES LIZENZNEHMERS GEMÄSS ABSCHNITT "VERTRAULICHKEIT" UND ABSCHNITT "FREISTELLUNG"; UND (B) SCHÄDEN, DIE AUF DIE MISSBRÄUCHLICHE VERWENDUNG, VERLETZUNG ODER VERLETZUNG DER GEISTIGEN EIGENTUMSRECHTE DES LIZENZGEBERS DURCH DEN LIZENZNEHMER ZURÜCKZUFÜHREN SIND, HAFTET KEINE DER BEIDEN PARTEIEN ODER DIE LIEFERANTEN DES LIZENZGEBERS GEGENÜBER DER ANDEREN PARTEI ODER EINER ANDEREN NATÜRLICHEN ODER JURISTISCHEN PERSON FÜR INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, FOLGE-, BESONDERE, EXEMPLARISCHE ODER STRAFENDE SCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF ENTGANGENEN GEWINN, SCHÄDEN AUFGRUND VON DATENVERLUSTEN, SICHERHEITSVERLETZUNGEN, SACHSCHÄDEN, ENTGANGENE EINNAHMEN, ENTGANGENE EINSPARUNGEN ODER GESCHÄFTSVERLUSTE), DIE SICH AUS ODER IN VERBINDUNG MIT DIESEN ARTESCA-LIZENZ- UND SUPPORTBEDINGUNGEN, DER LEISTUNG DER SOFTWARE ODER DER ERBRINGUNG VON DIENSTLEISTUNGEN DURCH DEN LIZENZGEBER ODER AUS ANDEREN VERPFLICHTUNGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DIESEN ARTESCA-LIZENZ- UND SUPPORTBEDINGUNGEN ERGEBEN, UNABHÄNGIG DAVON, OB DIE BETREFFENDE PARTEI AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE ODER NICHT. Die in diesem Abschnitt dargelegten Haftungsbeschränkungen bleiben bestehen und gelten ungeachtet des Versagens eines eingeschränkten oder ausschließlichen Rechtsbehelfs für eine Garantieverletzung, der in diesen ARTESCA-Lizenz- und Supportbedingungen und den anwendbaren Aufträgen dargelegt ist.
Anwendbares Recht
Für Endverbraucher mit Sitz in den Vereinigten Staaten von Amerika:
Diese ARTESCA Lizenz- und Supportbedingungen und alle Bestellungen unterliegen den Gesetzen der Vereinigten Staaten und des Staates Kalifornien, ohne Berücksichtigung jeglicher gesetzlicher Bestimmungen, die die Anwendung des materiellen Rechts einer anderen Gerichtsbarkeit erfordern oder erlauben würden. Diese ARTESCA-Lizenz- und Supportbedingungen sowie alle Bestellungen unterliegen nicht (a) dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf oder (b) dem Uniform Computer Information Transactions Act (UCITA) in der jeweils gültigen Fassung, wie er in den einzelnen Bundesstaaten verabschiedet wurde oder werden könnte. Die Parteien stimmen hiermit unwiderruflich der ausschließlichen persönlichen Zuständigkeit und dem Gerichtsstand der Bundes- und Staatsgerichte im Bundesstaat Kalifornien zu, auch im Falle von Ansprüchen Dritter. Die Parteien verzichten ausdrücklich auf das Recht auf ein Schwurgerichtsverfahren in allen zwischen ihnen bestehenden Ansprüchen, unabhängig davon, ob sie sich aus diesem Vertrag, aus unerlaubten Handlungen oder aus den geltenden Gesetzen oder Verordnungen ergeben.
Für Endverbraucher in anderen Regionen (ROW):
Diese ARTESCA Lizenz- und Supportbedingungen und alle Bestellungen unterliegen dem französischen Recht, ohne Berücksichtigung jeglicher gesetzlicher Bestimmungen, die die Anwendung des materiellen Rechts einer anderen Rechtsordnung erfordern oder erlauben würden. Diese ARTESCA Lizenz- und Supportbedingungen und alle Bestellungen unterliegen nicht dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf oder anderen Gesetzen/Vorschriften, die in anderen Rechtsordnungen gelten können. Die Parteien stimmen hiermit unwiderruflich der ausschließlichen Zuständigkeit der Pariser Gerichte zu, auch im Falle von Klagen Dritter.
Einhaltung von Gesetzen
Each Party will perform its obligations and exercise its rights in a manner that complies with all applicable laws. Licensee covenants to obtain all permits, licenses and other consents necessary for the installation, importation, use and exercise of other rights granted to it herein.
Schutz personenbezogener Daten
Im Rahmen seiner Tätigkeit kann es erforderlich sein, dass der Lizenzgeber personenbezogene Daten des Lizenznehmers oder seiner Kunden (im Folgenden "Nutzer" genannt) erhebt und verarbeitet oder weiterverarbeitet.
Der Lizenzgeber legt besonderen Wert auf die Wahrung der Privatsphäre der Nutzer und der Vertraulichkeit ihrer personenbezogenen Daten und verpflichtet sich daher, die Daten in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften zu verarbeiten oder weiterzuverarbeiten, insbesondere mit dem Gesetz Nr. 78-17 vom 6. Januar 1978 über Informationstechnologie, Dateien und bürgerliche Freiheiten sowie der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (im Folgenden "DSGVO" genannt).
Daten zur Produktnutzung
Der Lizenzgeber ist berechtigt, Daten über die Nutzung der Software durch den Lizenznehmer zu sammeln und zu analysieren, wobei personenbezogene Daten ausgeschlossen sind ("Produktnutzungsdaten"). Der Lizenzgeber ist berechtigt, diese Daten für seine eigenen Geschäftszwecke zu verwenden, einschließlich der Wartung, des Betriebs und der Verbesserung der Software, der Überwachung und Analyse von Aktivitäten in Verbindung mit der Software sowie der Erstellung anonymisierter Statistiken für eigene Marketingzwecke des Lizenzgebers oder zur Verbesserung der Reise des Lizenznehmers. Zu den gesammelten Metriken des Lizenzgebers gehören u.a. Bandbreite, IOPS, Latenzen, Log-Dateien (die nur gesammelt werden, wenn die globalen Logs oder PluginOpt scality_ctdb.logs aktiviert sind). Um die vollständige Liste der gesammelten Scality-Metriken aufzurufen, klicken Sie auf den folgenden Link. Der Lizenzgeber wird angemessene technische und organisatorische Sicherheitsvorkehrungen treffen, um die Produktnutzungsdaten vor unbefugtem Verlust, Zerstörung, Veränderung, Zugriff oder Offenlegung zu schützen, und der Lizenzgeber wird nicht auf die Produktnutzungsdaten zugreifen oder sie verwenden, es sei denn, dies ist zur Erreichung der vorgenannten Ziele erforderlich.
Allgemein
Diese ARTESCA Lizenz- und Supportbedingungen und jede Bestellung stellen die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzen alle anderen früheren oder gleichzeitigen Mitteilungen zwischen den Parteien (ob schriftlich oder mündlich), die sich auf den Gegenstand dieser ARTESCA Lizenz- und Supportbedingungen und der entsprechenden Bestellungen beziehen. Diese ARTESCA Lizenz- und Supportbedingungen sowie alle Bestellungen können nur in einem von beiden Parteien unterzeichneten Schreiben geändert oder ergänzt werden. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, Rechte oder Verpflichtungen, die in diesen ARTESCA Lizenz- und Supportbedingungen oder einer Bestellung festgelegt sind, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers abzutreten oder anderweitig zu übertragen, wobei diese Zustimmung nicht unangemessen verzögert, bedingt oder verweigert werden darf. Jede angebliche Abtretung, die gegen den vorstehenden Satz verstößt, ist unwirksam. Diese ARTESCA Lizenz- und Supportbedingungen sowie alle Bestellungen sind für die jeweiligen Rechtsnachfolger und zulässigen Abtretungen der Parteien verbindlich. Diese ARTESCA-Lizenz- und Supportbedingungen und jede Bestellung wurden gemeinsam ausgehandelt und gelten als in gegenseitigem Einvernehmen auf gemeinsame Weisung und Konstruktion der Parteien erstellt und sind in Übereinstimmung mit ihren Bedingungen ohne Bevorzugung einer der Parteien auszulegen. Alle Mitteilungen im Rahmen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform und sind per E-Mail zu übermitteln, wobei Mitteilungen, deren Nichtbeantwortung zur Beendigung der ARTESCA Lizenz- und Supportbedingungen oder eines Auftrages führen würde, durch einen zuverlässigen Nachtkurier mit Unterschrift zuzustellen sind. Mitteilungen sind in englischer Sprache abzufassen und gelten als zugestellt, je nachdem, was früher eintritt: das Datum des tatsächlichen Empfangs ohne Ablehnung durch ein E-Mail-System oder das Datum, das vom Übernacht-Kurier als zugestellt registriert wurde. Alle Mitteilungen werden an die andere Partei an ihre im Auftrag angegebene Adresse gesandt. Jede Partei erklärt sich damit einverstanden, Mitteilungen der anderen Partei auf elektronischem Wege zu erhalten. Die Parteien sind sich einig, dass alle Vereinbarungen, Mitteilungen, Offenlegungen und sonstigen Mitteilungen, die elektronisch übermittelt werden, die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform erfüllen. Die Bestimmungen dieser ARTESCA Lizenz- und Supportbedingungen und der anwendbaren Bestellungen gelten als trennbar, und die Nichtdurchsetzbarkeit einer oder mehrerer Bestimmungen berührt nicht die Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen. Sollte eine Bestimmung dieser ARTESCA Lizenz- und Supportbedingungen und der anwendbaren Bestellungen aus irgendeinem Grund für nicht durchsetzbar erklärt werden, werden die Parteien eine durchsetzbare Bestimmung ersetzen, die, soweit dies nach geltendem Recht möglich ist, die ursprünglichen Absichten und wirtschaftlichen Positionen der Parteien bewahrt. Unterlässt oder verzögert eine Partei die Ausübung eines Rechts, einer Befugnis oder eines Rechtsbehelfs, so gilt dies nicht als Verzicht auf dieses Recht, diese Befugnis oder diesen Rechtsbehelf, und ein Verzicht ist nur dann wirksam, wenn er schriftlich erfolgt und von der verzichtenden Partei unterzeichnet wird. Verzichtet eine Partei auf ein Recht, eine Befugnis oder einen Rechtsbehelf, so bedeutet der Verzicht nicht den Verzicht auf ein nachfolgendes oder anderes Recht, eine Befugnis oder einen Rechtsbehelf, den die Partei gemäß diesen ARTESCA Lizenz- und Supportbedingungen und den anwendbaren Aufträgen haben könnte. Diese ARTESCA Lizenz- und Supportbedingungen und die anwendbaren Aufträge übertragen keine Vorteile, Rechte oder Privilegien an Personen oder Organisationen, die nicht Partei dieser ARTESCA Lizenz- und Supportbedingungen und der anwendbaren Aufträge sind. Der Lizenznehmer gewährt dem Lizenzgeber das Recht, (a) den Lizenznehmer als Kunden des Lizenzgebers zu identifizieren und (b) den Namen, die Marke und/oder das Logo des Lizenznehmers auf der Website des Lizenzgebers und/oder in Marketingmaterialien des Lizenzgebers zu verwenden. Mit Ausnahme der Verpflichtungen in Bezug auf vertrauliche Informationen, Lizenzrechte und -beschränkungen sowie Zahlungen ist keine der Parteien für die Nichteinhaltung der Bestimmungen dieser ARTESCA Lizenz- und Supportbedingungen und der geltenden Bestellungen oder einer Bestellung verantwortlich, wenn die Nichteinhaltung oder Verzögerung auf Ursachen zurückzuführen ist, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle der jeweiligen Partei liegen. Die Beziehung, die durch diese ARTESCA Lizenz- und Supportbedingungen und die anwendbaren Bestellungen begründet wird, ist ausschließlich die eines Lizenzgebers und Lizenznehmers, und jede Partei handelt zu jeder Zeit als unabhängige Partei auf eigene Rechnung. Keine der Parteien darf sich als Agent oder Vertreter der anderen Partei ausgeben oder darstellen. Keine der Parteien ist befugt und es ist ihr ausdrücklich untersagt, Verpflichtungen im Namen der anderen Partei zu begründen oder zu übernehmen oder anderweitig Zusicherungen, Gewährleistungen, Garantien oder andere Verpflichtungen für oder im Namen der anderen Partei abzugeben oder zu erweitern. Die in den Abschnitten mit den Titeln BESCHRÄNKUNGEN, SONSTIGE BESCHRÄNKUNGEN, GEBÜHREN (soweit am Ende der Laufzeit nicht gezahlt), PRÜFUNG (für den angegebenen Zeitraum), VERTRAULICHKEIT, HAFTUNGSAUSSCHLUSS, BEDINGUNGEN UND KÜNDIGUNG, HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG, ANWENDBARES RECHT, KONFORMITÄT MIT GESETZEN und ALLGEMEINES aufgeführten Bedingungen überdauern jede Beendigung oder jeden Ablauf dieser ARTESCA-Lizenz- und Support-Bedingungen und anwendbaren Bestellungen.
ARTESCA SUPPORT BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN
Software-Fehlerkorrekturen
Licensor will use commercially reasonable efforts to adapt, reconfigure or reprogram the Software, as applicable, to correct any material nonconformity of the Software with the Software documentation (Error(s)) reported to Licensor by Licensee, in a reasonable time in light of the severity of the Error, provided that if such Error is the result of errors or misstatements in the Software documentation, Licensor may correct such non-conformity by amending the Software documentation (Error Correction).
Abhilfe
If Licensor is unable to complete an Error Correction, Licensor will use commercially reasonable efforts within a reasonable time in light of the severity of the Errors, to develop procedures or routines which, when employed in the regular operation of, or access to, the Software, will avoid or substantially diminish the practical adverse effects of the relevant Errors (Workaround).
Software-Updates und -Upgrades
Der Lizenzgeber ist berechtigt, Änderungen an der Software zu entwickeln, die (a) geringfügige Verbesserungen oder Erweiterungen darstellen und keine wesentlichen neuen Funktionen einführen (Updates) oder (b) zusätzliche Merkmale oder Funktionen oder wesentliche und wesentliche Verbesserungen im Hinblick auf den Nutzen und die Effizienz der Software darstellen oder die der Software neue Merkmale oder Funktionen hinzufügen und die vom Lizenzgeber nicht als separates Modul, Produkt und/oder Dienstleistung vermarktet werden (Upgrades). Der Lizenznehmer hat Anspruch auf alle Updates/Upgrades während der Laufzeit eines Support-Service-Auftrags für die darin bezeichnete Software. Updates/Upgrades müssen vom Lizenznehmer innerhalb einer angemessenen Frist, die 30 Tage nicht überschreiten darf, installiert werden, nachdem der Lizenznehmer darüber informiert wurde, dass eine solche Version verfügbar ist. Wenn der Lizenznehmer es versäumt, solche Updates/Upgrades zu installieren, werden alle Garantien, Entschädigungen und/oder Rechte auf Service-Level-Gutschriften ausgesetzt, und der Lizenzgeber haftet nicht für Sicherheitsprobleme oder Wartungsarbeiten im Zusammenhang mit solchen Problemen, die in einer solchen Version behoben wurden, bis das versäumte Upgrade/Update durchgeführt wird. Der Lizenzgeber kann Upgrades bereitstellen, die Fehler beheben und frühere Versionen als End-of-Life-Version kennzeichnen. Der Lizenzgeber ist nicht verpflichtet, die Software über die angegebene End-of-Life-Periode hinaus zu unterstützen, vorausgesetzt, dass keine Version der Software unter einem zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgelaufenen Auftrag für Supportleistungen ein End-of-Life für den Lizenznehmer hat, das vor dem Ende der Laufzeit für diesen Auftrag für Supportleistungen liegt. Alle Updates und Upgrades gelten als Software im Sinne der ARTESCA Lizenz- und Supportbedingungen.
Technische Unterstützung
Licensor will provide the following levels of technical support to the Licensee. Technical support is only provided for the production instance (i.e. not lab, test, preview or other non in-production environments) of the Software.
Schweregrade.
Prioritätskategorie[1] | Access Method | Reaktionszeit[2] | Zielservice Wiederherstellung[3] |
Priority 1 | Phone[4] | 15 minutes (24×7) | 2 hours |
Priority 2 | Nur Ticketing | 4 business hours | 3 business days |
Priority 3 | Nur Ticketing | 3 business days | N/A |
Service and/or Information Requests | Nur Ticketing | As can be accommodated | N/A |
- „Priorität 1“ bezeichnet einen Fehler, der dazu führt, dass Daten auf einem von der Software verwalteten Speichervolumen nicht verfügbar sind. „Nicht verfügbar“ bedeutet dabei, dass die Daten auf Anfrage nicht zurückgegeben werden und dieser Zustand der Nichtverfügbarkeit ausschließlich auf den Fehler in der Software zurückzuführen ist.
„Priorität 2“ bedeutet, dass trotz der Verfügbarkeit von Daten auf einem von der Software verwalteten Speichervolumen die Software in einer Weise fehlerhaft funktioniert, die die Leistung der Software oder die Verfügbarkeit wesentlicher, von der Software bereitgestellter Funktionen ernsthaft beeinträchtigt.
„Priorität 3“ bedeutet alle anderen Fehler (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Verlust der Redundanz) - Business hours and business days are defined as “normal business hours” within the time zone of the Customer (e.g., 9am to 5 pm, Monday through Friday, with the exclusion of bank holidays in such time zone). “Response Time” means that Licensor gives Licensee an acknowledgment of receipt of the notice regarding the issue.
- Dies ist die Zeitspanne, die der Lizenzgeber anstrebt, um dem Lizenznehmer entweder eine Fehlerkorrektur oder eine Umgehung zur Verfügung zu stellen. Der Lizenzgeber garantiert keine tatsächliche Fehlerkorrektur oder Umgehung innerhalb dieses Zeitraums und gewährt dem Lizenznehmer keine Gutschriften oder andere Rechte auf Schadenersatz oder Ansprüche gemäß diesen SUPPORT-Bedingungen.
- Die Telefonnummern des Lizenzgebers für den Support der Priorität 1 sind derzeit auf der Website des Lizenzgebers, Scality.com, verfügbar. Wenn diese Nummern später nicht veröffentlicht werden, werden sie dem Lizenznehmer separat zur Verfügung gestellt und dürfen ohne schriftliche Genehmigung des Lizenzgebers nicht offengelegt oder weitergegeben werden.
Bedingungen
Licensee is responsible for identifying all Software and hardware and the Software environment operating system as of the beginning of the Support services (Supported Platform). If the Supported Platform information has not been communicated to Licensor and is not kept up-to-date by Licensee in communications to Licensor during term of the Support services, Licensor will not be responsible for failure to provide SUPPORT services to the extent such failure arose from lack of up to-date Licensee contact information. Unless an Order specifically provides otherwise, or Licensor otherwise consents in writing, Licensee must use Licensor’s identified phone numbers and trouble ticket system (https://support.scality.com) for the technical support provisions to apply. Licensee shall cooperate with Licensor and provide Licensor access to Licensee personnel and resources as Licensor may reasonably require in order to provide technical support, which may include access through the Internet, VPN, remote desktop or other remote help technology, access to Licensee facilities, and/or access to, and assistance of, qualified Licensee personnel. Licensor is excused from any non-performance of SUPPORT services to the extent any such non-performance is attributable to Licensee’s failure to meet these conditions.
Ausnahmen
Licensor shall have no obligation to provide technical support with respect to any Errors resulting from (i) misuse of the Software; (ii) modification of the Software by Licensee or any third party, except as expressly permitted in writing by Licensor; (iii) any combination or integration of the Software with hardware, Software and/or technology not identified by Licensor in the Software documentation, the Order, or other agreement between the parties, as compatible with the Software; (iv) Third Party Software, monitoring, or other applications which have not been certified for implementation by Licensor at the Licensee site; (v) continued support requests for issues where Licensor has provided an Update or Upgrade which has not been implemented by the Licensee; (vi) implementation of the Software on platforms other than Supported Platforms. Licensor is not required to provide technical support to the extent the provision thereof might reasonably be expected to jeopardize or harm Licensor’s rights in any intellectual property, or reveal trade secrets or other proprietary information of Licensor not generally available to the public or to end users of the Software.
Kommunikation mit dem Lizenzgeber
Licensee shall identify a primary point of contact with Licensor to receive notices and information from Licensor regarding Support services and keep such contact information up to date. Licensee expressly agrees to receive Licensor notices electronically, and such notices will be deemed received when sent to the then last known contact address, unless Licensor receives a rejection notice from the Licensee’s server. Licensor may establish one or more forms of communication channels for Licensee to receive such notices.
Aktualisiert am 7. Februar 2025